Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
der NV KOMPETENZ GmbH
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der NV KOMPETENZ GmbH, Düsseldorfer Straße 26, 51379 Leverkusen, nachfolgend „NV KOMPETENZ“ genannt, und ihren Auftraggebern.
2. Die Leistungen von NV KOMPETENZ richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NV KOMPETENZ ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
1. NV KOMPETENZ erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
• Marketingstrategie und Beratung
• Marketinganalyse und Konzeption
• externe Marketingleitung
• Projektsteuerung und Koordination
• Branding und Corporate Design
• Grafik- und Werbemittelgestaltung
• Content-Erstellung und Produktion
• Foto- und Videoproduktion
• Social Media und Content Management
• Website, Webshop und digitale Lösungen
• Newsletter und digitales Marketing
• SEO und SEA
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• interne Unternehmenskommunikation und Dokumente
• Event-, Messe- und Veranstaltungsmanagement
• Koordination und Steuerung externer Dienstleister
2. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder sonstigen individuellen Vereinbarung.
3. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet NV KOMPETENZ die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
4. Insbesondere werden ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmten Umsätze, Leads, Reichweiten, Rankings, Presseveröffentlichungen, Followerzahlen, Verkaufszahlen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert.
5. NV KOMPETENZ ist berechtigt, zur Leistungserbringung freie Spezialisten, Agenturen, Produktionspartner oder sonstige Dritte einzusetzen.
3. Vertragsschluss
1. Angebote von NV KOMPETENZ sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch
• schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebotes,
• Zugang einer Auftragsbestätigung,
• ausdrückliche Beauftragung per E-Mail,
• oder Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung
zustande.
3. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs führen zu zusätzlichen Kosten und werden gesondert berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Hierzu können insbesondere gehören:
• Texte, Bilder und Logos
• Marken- und Gestaltungsrichtlinien
• Zugangsdaten
• Produkt- und Unternehmensinformationen
• Freigaben von Entwürfen
• Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnisse
• Informationen zu Terminen, Budgets und internen Abläufen.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
4. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Entscheidungen oder Freigaben durch den Auftraggeber nicht oder verspätet erfolgen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
5. Entsteht NV KOMPETENZ durch fehlende oder verspätete Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.
5. Angebote, Budgets und Fremdkosten
1. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Leistungen Dritter sowie Fremdkosten sind kein Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies nicht anders in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde. Werbe- und Media-Budgets, insbesondere für Google Ads, Meta, LinkedIn, TikTok oder vergleichbare Plattformen, sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. NV KOMPETENZ ist ohne gesonderte Zustimmung nicht berechtigt, ein vereinbartes Media-Budget wesentlich zu überschreiten.
3. Zu Fremdkosten können beispielsweise gehören:
• Druck- und Produktionskosten
• Werbeanzeigen und Media-Budgets
• Messe- und Veranstaltungskosten
• Locations und Catering
• Foto- und Videoproduktionskosten
• Models, Sprecher oder Darsteller
• Reisekosten
• Hosting und Domains
• Software und Lizenzen
• Stockfotos, Musik und Medienlizenzen
• externe Entwickler oder Spezialisten
• Influencer- oder Kooperationskosten.
4. Fremdleistungen können nach Absprache unmittelbar vom Auftraggeber oder über NV KOMPETENZ beauftragt werden.
5. Werden Fremdleistungen auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers durch NV KOMPETENZ beauftragt, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
6. Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen sind auch dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn das zugrunde liegende Projekt anschließend abgesagt, verschoben oder verändert wird.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
2. Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei laufenden monatlichen Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Regelung.
4. NV KOMPETENZ ist bei größeren Projekten berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu vereinbaren.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist NV KOMPETENZ nach angemessener Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
7. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von NV KOMPETENZ.
7. Änderungen und zusätzlicher Aufwand
1. Im Verlauf eines Projektes gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
2. NV KOMPETENZ informiert den Auftraggeber, soweit möglich, vor Entstehung wesentlichen zusätzlichen Aufwands über die daraus resultierenden Mehrkosten.
8. Freigaben und Korrekturen
1. Vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte, Designs, Druckdaten, Videos, Websites oder sonstige Arbeitsergebnisse gelten hinsichtlich der vom Auftraggeber erkennbaren Inhalte als genehmigt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse vor der Freigabe insbesondere auf
• sachliche Richtigkeit,
• Schreibfehler,
• Kontaktdaten,
• Preise,
• Termine,
• Unternehmensdaten und
• sonstige inhaltliche Angaben
zu überprüfen.
3. Änderungen nach bereits erteilter Freigabe können zusätzlichen Aufwand verursachen und entsprechend berechnet werden.
4. Kosten, die aufgrund einer nachträglichen Änderung bereits freigegebener und produzierter Leistungen entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit NV KOMPETENZ die Ursache der Änderung nicht zu vertreten hat.
5. Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung keine bestimmte Anzahl von Korrektur- oder Abstimmungsschleifen festgelegt ist, sind nur solche Korrekturen von der vereinbarten Vergütung umfasst, die zur vertragsgemäßen Herstellung der geschuldeten Leistung erforderlich sind.
6. Änderungswünsche, die auf nachträglichen Änderungen der ursprünglichen Vorgaben, zusätzlichen Wünschen oder bereits erteilten Freigaben beruhen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand gesondert vergütet.
9. Rechtliche Prüfung von Marketingmaßnahmen
1. NV KOMPETENZ erbringt Marketing-, Kommunikations- und Beratungsleistungen, jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung.
2. Eine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Gewinnspielen, Kampagnen, Marken, Datenschutzbestimmungen, Impressumsangaben, Nutzungsbedingungen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Soweit eine rechtliche Prüfung erforderlich oder sinnvoll erscheint, kann NV KOMPETENZ dem Auftraggeber empfehlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder sonstigen Fachberater einzubeziehen.
4. Soweit NV KOMPETENZ nicht ausdrücklich mit der Koordination einer gesonderten rechtlichen Prüfung durch hierzu befugte Dritte beauftragt wurde, verbleibt die Verantwortung für die abschließende rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte und Maßnahmen beim Auftraggeber.
10. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien
1. Der Auftraggeber versichert, dass er über die notwendigen Rechte an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Materialien verfügt.
2. Dies betrifft insbesondere: Fotos, Videos, Logos, Marken, Musik, Texte, Grafiken, Schriften, Designs, personenbezogene Abbildungen und
sonstige geschützte Inhalte.
3. Der Auftraggeber stellt NV KOMPETENZ von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung solcher Rechte entstehen.
4. Die Freistellung gilt nicht, soweit NV KOMPETENZ die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Soweit im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, verbleiben die Urheberrechte bei den jeweiligen Urhebern.
2. Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
3. Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Ausschließlichkeit der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Vertragszweck.
4. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
5. Nicht automatisch Bestandteil der Rechteübertragung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
• offene Arbeitsdateien
• Rohdaten
• Rohmaterial aus Foto- und, oder Videoproduktionen
• editierbare Layoutdateien
• nicht ausgewählte Entwürfe
• interne Konzeptstände
• Skripte, Templates und Arbeitsmethoden von NV KOMPETENZ.
6. Für Inhalte und Materialien von Drittanbietern gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Dies gilt insbesondere für Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Software, Plugins, Templates und sonstige lizenzierte Inhalte.
7. Eine Weitergabe , Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart, vom Vertragszweck umfasst und rechtlich zulässig ist
8. Soweit zum Umfang der Nutzungsrechte keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein Einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck.
9. Ein Recht zur Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse sowie zur Überlassung offener Arbeitsdateien besteht nur, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist. Die zur Nutzung notwendigen technischen Anpassungen bleiben hiervon unberührt.
10. Vor Vertragsschluss oder außerhalb eines beauftragten Leistungsumfangs vorgestellte Konzepte, Ideen, Kampagnenansätze, Claims, Layouts, Strategien und sonstige Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von NV KOMPETENZ weder genutzt noch umgesetzt oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden, soweit hieran Schutzrechte oder sonstige Rechte von NV KOMPETENZ oder eingesetzten Urhebern bestehen.
12. Einsatz digitaler und KI-gestützter Werkzeuge
1. NV KOMPETENZ ist berechtigt, bei der Leistungserbringung moderne digitale Werkzeuge und, soweit sachgerecht, KI-gestützte Anwendungen einzusetzen.
2. Der Einsatz solcher Werkzeuge dient insbesondere der Recherche, Ideenentwicklung, Text- und Bildbearbeitung, Analyse, Strukturierung, Automatisierung und Effizienzsteigerung.
3. NV KOMPETENZ bleibt für die von ihr geschuldete Leistung verantwortlich und setzt solche Werkzeuge nach eigenem fachlichem Ermessen ein.
4. Vertrauliche oder personenbezogene Informationen des Auftraggebers werden nur unter Berücksichtigung der anwendbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen verarbeitet.
13. Projekttermine und Leistungsfristen
1. Angegebene Projekt- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
3. Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Informationen, Änderungswünsche oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
4. Bei höherer Gewalt oder sonstigen von NV KOMPETENZ nicht zu vertretenden Umständen verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
14. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
1. Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, hat der Auftraggeber das vertragsgemäß erstellte Arbeitsergebnis nach Fertigstellung abzunehmen.
2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Festgestellte Mängel sind NV KOMPETENZ möglichst konkret mitzuteilen und NV KOMPETENZ ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
4. Für laufende Beratungs-, Strategie-, Koordinations- oder sonstige Dienstleistungen, bei denen kein konkreter Erfolg geschuldet ist, findet eine Abnahme nicht statt.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist richtet sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag.
2. Bei projektbezogenen Aufträgen endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
3. Laufende Verträge können entsprechend der individuell jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beendet werden.
4. Bei laufenden, auf unbestimmte Zeit geschlossenen Agentur-, Marketing-, Beratungs-, Betreuungs- oder Vermarktungsleistungen, die insbesondere aufgrund eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung beauftragt wurden und für die keine individuelle Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für beide Parteien drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Die vorstehende Auffangregel zur ordentlichen Kündigungsfrist gilt nicht, wenn die Parteien einen gesonderten Dienstleistungs-, Werk-, Rahmen- oder Projektvertrag mit einer eigenen Regelung zu Vertragslaufzeit oder Kündigung geschlossen haben. In diesem Fall gehen die dort vereinbarten Regelungen vor.
7. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Für werkvertragliche Leistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte des Bestellers sowie das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
8. Ordentliche Kündigungen nach diesem Abschnitt bedürfen mindestens der Textform, insbesondere per E-Mail, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine strengere Form vereinbart ist.
9. Im Falle einer Kündigung sind sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
10. Bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen sowie sonstige aufgrund des Auftrags eingegangene Verpflichtungen sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen, soweit NV KOMPETENZ diese nicht zu vertreten hat.
16. Stornierung und Verschiebung von Projekten und Veranstaltungen
1. Wird ein bereits beauftragtes Projekt auf Wunsch des Auftraggebers storniert oder wesentlich verschoben, werden die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen abgerechnet.
2. Zusätzlich sind vom Auftraggeber solche Fremdkosten zu übernehmen, die aufgrund bereits verbindlich geschlossener Verträge mit Drittanbietern nicht mehr vermieden oder storniert werden können.
3. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, Messeprojekten, Produktionen, Shootings, Druckaufträgen, Locations, Catering, Technik und sonstigen externen Leistungen.
4. NV KOMPETENZ wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, vermeidbare Fremdkosten zu reduzieren.
5. Weitergehende gesetzliche Vergütungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche, insbesondere im Falle der Kündigung eines Werkvertrages, bleiben unberührt.
17. Haftung
1. NV KOMPETENZ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NV KOMPETENZ nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. NV KOMPETENZ haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch fehlerhafte oder verspätete Informationen, Unterlagen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verursacht werden.
6. Ebenso übernimmt NV KOMPETENZ keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Diensten und Plattformen Dritter, insbesondere Social-Media-Plattformen, Hostinganbietern, Suchmaschinen, Werbenetzwerken oder sonstigen externen Systemen, soweit NV KOMPETENZ den Ausfall nicht zu vertreten hat.
7. NV KOMPETENZ haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für eigenständige Entscheidungen von Plattform- oder Drittanbietern, insbesondere Kontosperrungen, Reichweiten- oder Algorithmusänderungen, Ablehnungen von Werbeanzeigen, Änderungen von Nutzungsbedingungen, technischen Schnittstellen oder Preisen, sofern NV KOMPETENZ diese Umstände nicht zu vertreten hat.
18. Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekanntwerdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
• öffentlich bekannt sind,
• der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
• rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
• aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
19. Referenznennung
NV KOMPETENZ darf den Auftraggeber, dessen Unternehmensnamen, Logo sowie durchgeführte Projekte nur dann öffentlich als Referenz oder Case Study verwenden, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart oder von diesem freigegeben wurde.
20. Accounts, Domains, Hosting und Plattformzugänge
1. Soweit für die Leistungserbringung Kundenkonten, Domains, Hostingzugänge, Werbekonten, Social-Media-Accounts, Analyse-, Newsletter- oder sonstige Plattformzugänge verwendet werden, sollen diese nach Möglichkeit auf den Auftraggeber eingerichtet oder diesem eindeutig zugeordnet werden.
2. NV KOMPETENZ erhält die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Zugriffs- und Administrationsrechte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Verifizierungen und Sicherheitsbestätigungen rechtzeitig vorzunehmen.
3. Werden Konten oder Zugänge aus technischen oder organisatorischen Gründen vorübergehend durch NV KOMPETENZ angelegt oder verwaltet, werden dem Auftraggeber die für die weitere Nutzung erforderlichen Zugänge nach Vertragsende und vollständigem Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen herausgegeben oder übertragen, soweit dies technisch, vertraglich und nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters möglich ist.
4. Lizenz-, Hosting-, Domain-, Werbe- und sonstige Drittanbietergebühren sind Fremdkosten und vom Auftraggeber zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Soweit NV KOMPETENZ personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
3. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Einwilligungen verantwortlich, soweit diese Pflichten nicht ausdrücklich von NV KOMPETENZ übernommen wurden.
22. Vertragsende und Herausgabe
1. Nach Beendigung der Zusammenarbeit stellt NV KOMPETENZ dem Auftraggeber die ihm zustehenden finalen Arbeitsergebnisse sowie die für die weitere Nutzung erforderlichen und vorhandenen kundenspezifischen Zugänge in angemessener Form zur Verfügung, soweit dies nicht bereits während der Vertragsdurchführung erfolgt ist.
2. Eine Herausgabepflicht besteht nicht für interne Arbeitsunterlagen, interne Kalkulationen, nicht ausgewählte Entwürfe, interne Konzeptstände, Arbeitsmethoden, Templates, Prompts, Rohdaten, Rohmaterial oder offene Arbeitsdateien, soweit deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart oder zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist.
3. Zusätzliche Migrations-, Übergabe-, Export- oder Unterstützungsleistungen nach Vertragsende, die über die geschuldete Herausgabe hinausgehen, werden nach Aufwand gesondert vergütet, sofern sie vom Auftraggeber beauftragt werden.
23. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von NV KOMPETENZ.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
NV KOMPETENZ GmbH
Düsseldorfer Straße 26
51379 Leverkusen
Amtsgericht Köln
HRB 118779
www.nvkompetenz.de
info@nvkompetenz.de